COVID Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck
Lassen wir doch einmal die ganzen neuen Bestimmungen zum Thema Gepäck samt Handgepäck einmal bei Seite und konzentrieren uns auf die wichtigen Bestimmungen zum Thema COVID-SARS. Auch heute ist vieles ungewiss. Was heute aktuell ist, kann morgen bereits veraltet sein. Während dieser von Unsicherheit geprägten Zeit durch alle das Fliegen betreffenden Gebote und Verbote zu geleiten, ist aber nicht so schwer.
VOR DEM FLUG: Schauen Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts, nach den aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes! Beachten Sie auch die Reisebestimmungen zum Thema Impfung und aktuellem PCR-Test.
Bereit zum Abheben?
/ 1 / Am Flughafen gilt, wie in anderen öffentlichen Bereichen, die Einhaltung des Mindestabstands zu anderen Personen von mindestens 1,5 Meter. Unser Tipp: Die Viruslast mit einer FFP2-Maske reduziert sich so um ca. 25 Prozent. Über 90 Prozent sind mit dem Einhalten von 3 Meter möglich. Zugegeben: am Flughafen fast unmöglich.
/ 2 / In Übereinstimmung der gültigen Richtlinien zu Gesichtsmasken müssen diese am Gate, beim Boarding des Flugzeuges und während des gesamten Fluges getragen werden. Sich aber auch auf der Webseite des Flughafens zu den aktuellen Anforderungen zum Tragen von Masken in anderen Bereichen des Terminals zu informieren, ist absolut sinnvoll.
/ 3 / Natürlich sollte man auch an Board einfach etwas mehr auf die Hygiene achten, sei auf den Toiletten oder auch einfach beim Ein- und Aussteigen.
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